Aktuelles

 

Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb aller Autobahnen in Deutschland übernommen. Mit künftig über 13.000 Mitarbeiter*innen in zehn regionalen Niederlassungen, 41 Außenstellen und 189 Autobahnmeistereien unterhält sie 13.000 Kilometer Autobahn. Die Gesellschaft mit Hauptsitz in Berlin ist eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland.

Die Niederlassung Rheinland mit Hauptsitz in Krefeld betreibt mit künftig etwa 1.400 Mitarbeiter*innen rund 1.200 Kilometer Autobahn entlang der Rheinschiene und im westlichen Ruhrgebiet. Zur Niederlassung gehören die Außenstellen in Köln, Essen und Euskirchen. Vor Ort sorgen 15 Autobahnmeistereien für fließenden Verkehr.

Die Niederlassung West mit Sitz in Montabaur ist mit ihren mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Autobahnen in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Südhessen und dem angrenzenden Rhein-Main-Gebiet mit einer Länge von rund 1.560 Kilometern zuständig. Um die Autobahninfrastruktur regional zu betreuen, gehören fünf Außenstellen, die sich in Montabaur, Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt/Gelnhausen & Neunkirchen (Saar) befinden, zur Niederlassung. Insgesamt 22 Autobahnmeistereien sorgen dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher ihr Ziel erreichen.


Besser planen dank verlässlicher Zahlen

Dieser Aufgabenstellung ging Straßen.NRW und das beauftragte Planungsbüro VERTEC im September 2019 mit umfangreichen Verkehrserhebungen im Bereich des geplanten A1-Lückenschluss nach. Dafür wurden an verschiedenen Werktagen und über unterschiedliche Zeiträume Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei wurden alle auftretenden Kfz-Ströme aufgeteilt nach Fahrzeugart und Fahrtrichtungen erfasst. Die Verkehrszählungen erfolgten mit Hilfe von Videokameras, wobei natürlich auf die bestehenden Datenschutzbestimmungen geachtet wird.
Die neu erhobenen Daten bildeten zusammen mit bereits vorhandenen Datensätzen, wie beispielsweise der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) und den Daten der kontinuierlichen Verkehrszählungen der Verkehrszentrale Leverkusen die Grundlage für den Aufbau eines Verkehrsmodells. Für das Modell wurden jedoch nicht nur die Zählergebnisse, sondern auch regionale und überregionale Einflussfaktoren, kommunale Entwicklungsmaßnahmen und die Verflechtungsprognose 2030, eine langfristige Prognose des Personen- und Güterverkehrs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, herangezogen. Das erarbeitete Modell erlaubt, die künftige Verkehrssituation im Planungsraum abschätzen zu können.
 

Infomesse zum Lückenschluss war ein voller Erfolg

Die Informationsmesse zum A1-Lückenschluss im Bürgerhaus von Blankenheim-Lommersdorf stieß auf reges Interesse. Mehr als 300 Besucher nahmen am 6. Februar die Gelegenheit wahr, sich vor Ort über den aktuellen Stand des Trassenverlaufs zwischen Blankenheim und Kelberg zu informieren.

Dabei kamen sie mit den Experten von Straßen.NRW und LBM an diversen Themeninseln ins Gespräch. Die Fachleute erklärten unter anderem die Auswirkungen des optimierten Trassenverlaufs zwischen Lommersdorf und Adenau auf Anwohner, Flora und Fauna, welche Bauwerke auf der Strecke geplant sind und wie Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. An einer großen Videowand konnten die Besucher zudem selbst – mithilfe eines Controllers, den man von Spielekonsolen kennt – in einer Computersimulation über den geplanten Trassenverlauf „fliegen“.

„Das Format der Infomesse dürfen wir als vollen Erfolg werten!“, freute sich auch Straßen.NRW-Regionalleiter Thomas Ganz. „Die Menschen sind sehr interessiert, diskussionsbereit und geben wertvolle Anregungen, was uns im weiteren Planungsprozess sehr hilft. Eine solche Infomesse ist keine Einbahnstraße, auch wir lernen dabei immer etwas“, so Ganz weiter.

Weitere Informationen zu den Themeninseln finden Sie hier.


Konsens für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau gefunden

Zwischen dem Verkehrsministerium NRW und dem Umweltministerium NRW ist für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau eine gemeinsame Trassenvariante abgestimmt worden, die von der Autobahn GmbH unter Einsatz aller verfügbaren Planungskapazitäten weiter verfolgt wird. Die besondere Bedeutung des A1 Lückenschlusses fand auch im Masterplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung ihren Ausdruck, der im Internet hier abrufbar ist.

Alle weiteren Informationen zur aktuellen Planung erhalten Sie hier auf der Homepage.
 

Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt AS Kelberg – AS Adenau

Ergänzende Offenlage
Seit dem Jahr 2018 läuft das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A1 zwischen der AS Kelberg und der AS Adenau. Der im Jahr 2018 ausgelegte Plan wurde von der Autobahn-Gesellschaft, die seit 01. Januar 2021 zuständiger Vorhabenträger ist, geändert.

Diese Änderung besteht aus der Überarbeitung der Entwässerungsplanung, die aufgrund aktueller Vorgaben sowie dem Ahrhochwasser vom Sommer 2021 angepasst wurde und der Erstellung eines ergänzenden Fachbeitrags zum Thema Klima. Dementsprechend besteht die Notwendigkeit einer ergänzenden Offenlage.

Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 06. Oktober 2022 bis 07. November 2022 (einschl.)
· bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau,
· bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg,
· bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, 54550 Daun,
· bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein,
· bei der Gemeindeverwaltung Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim,
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die ursprünglichen Planunterlagen werden nachrichtlich ebenfalls erneut zur Einsichtnahme ausgelegt. Diese Planunterlagen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie nicht durch die geänderten Planunterlagen ersetzt oder abgeändert werden.

Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 06. Oktober 2022 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht.

Die Einwendungen und die Stellungnahmen sind 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens Mittwoch, den 07. Dezember 2022 einzureichen.

Die Einwendungen können nur gegen die hier vorgenommenen Änderungen erhoben werden und müssen den Namen und die Anschrift des Einwenders enthalten, den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

 

In der Zeit vom 23. Juli bis zum 22. August 2018 lagen die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) bei den Offenlagestellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Bis zum 24. September 2018 konnte jeder Einwendungen gegen den Plan erheben.

Alle weiteren Informationen zum Planfeststellungverfahren erhalten Sie unter dem folgenden Link:

http://planfeststellung.lbm.rlp.de/de/Startseite   (Allgemeine Informationen zu PLF-Maßnahmen u. a. auch zur A 1)

Die konkreten Informationen zu Planunterlagen der A 1 (Zeichnungen und Erläuterungen) sind unter folgendem Link enthalten:

http://planfeststellung.lbm.rlp.de/de/planfeststellungsverfahren/bab/a1-adenau-kelberg/

Dort heißt es unter Anhörungsverfahren:

Gemäß § 17 a Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 5 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird von der Durchführung eines Erörterungstermins abgesehen. Insbesondere wegen der Anzahl der im Verfahren erhobenen Einwendungen ist die Durchführung eines solchen Termins aufgrund der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nicht möglich.

Diejenigen, die im Verfahren Stellungnahmen abgegeben oder Einwendungen erhoben haben, werden durch die Planfeststellungsbehörde über diese geplante Vorgehensweise informiert. Außerdem erhalten sie die Stellungnahme des Vorhabenträgers zu ihren Einwendungen/Stellungnahmen.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erfolgt der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.


Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bestätigt Dringlichkeit des A1 Lückenschusses

Im Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23. Dezember 2016 sind alle Abschnitte des A1-Lückenschlusses in der Anlage zum Gesetz (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) mit der Einstufung "vordringlicher Bedarf" enthalten.