AS Blankenheim (B51) - AS Lommersdorf (L115z)

Der nördliche 6 km lange Abschnitt liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und wird von der Autobahn GmbH geplant.
Derzeit laufen die Arbeiten an einem Deckblatt zum Planfeststellungsverfahren, welches hier seit Ende 2012 läuft.
Inhalte der Deckblattplanung sind vor allem die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Kartierungen und der Verträglichkeitsprüfungen, Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung und eine Optimierung des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes.
Zusätzlich wurde im Bereich der AS Blankenheim ein Mitfahrerparkplatz ergänzt und ein zusätzliches Bauwerk zur Unterführung des Armuthsbaches sowie eines Wirtschaftsweges ergänzt.
Die Überschussmassenlagerung im Bereich der ehemaligen NIKE-Station wurde aufgrund aktueller Rechtsprechung vom Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A1 entkoppelt.
Aufgrund naturschutzfachlicher Nachmeldungen von schützenswerten Lebensraumtypen wurde die Anschlussstelle Lommersdorf umgeplant.
Ebenso wurden vor dem Hintergrund der erstellten Gutachten zur Verträglichkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und hier vor allem im Hinblick auf den Einfluss von Tausalz alle 4 Entwässerungsanlagen optimiert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst.


Visualisierung


Aktuell

Die Deckblattunterlagen sollen in Sommer 2023 fertiggestellt werden. Nach Genehmigung durch das BMDV können diese durch die Bezirksregierung Köln offengelegt werden. Die Kosten für die Strecke und die 11 Bauwerke liegen derzeit bei ca. 60 Mio.€.


Historie

Erste Überlegungen für den Lückenschluss der A 1 reichen weit ins 20. Jahrhundert zurück.

2018

2018

01, January

Nach Fertigstellung der abschnittsübergreifenden Umweltuntersuchungen und der Einarbeitung der Anregungen aus der Offenlage 2012 wird eine Deckblattunterlage mit den aktuellen Unterlagen zur Offenlage erstellt.

2016

2016

23, December

Der gesamte Autobahn-Lückenschluss ist mit drei Planungsabschnitten im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes – (6.FStrAbÄndG Fassung vom 23.12.2016) in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

2012

2012

04, December

Offenlage Planfeststellungsunterlagen im Abschnitt Blankenheim - Lommersdorf

2009

2009

25, August

Vorlage und Genehmigung eines verwaltungsinternen Vorentwurfes durch das heutige BMVI

2004

2004

04, October

Im Bedarfsplan (BPL) für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes –5. FStrAbÄndGin der Fassung vom 04.10.2004 –BGBl. Teil I, Nr. 54, S. 2574) Einstufung als „vordringlicher Bedarf”.

2003

2003

05, February

Offenlage Planfeststellungsunterlagen im Abschnitt Blankenheim - Adenau